Jubiläum: 15 Jahre Fachverband Werte und Normen in Niedersachsen

"Bildung ist der Schlüssel für gelingende Integration. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund stellen keine Randgruppe dar: Etwa 25 % aller Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen kommen aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte, bei den unter Sechsjährigen sind dies bereits fast 30 % - Tendenz steigend. Die mit diesem demographischen Wandel einhergehende ethnische, kulturelle und sprachliche Vielfalt stellt einen gesellschaftlichen Gewinn dar. Alle Kinder und Jugendliche, ob mit oder ohne Migrationsgeschichte, gewinnen durch ein Bildungswesen, das Verschiedenheit grundsätzlich positiv aufnimmt und für die Gestaltung pädagogischer Prozesse und Resultate nutzt. [...] Sie [die Integration] kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten sich gemeinsam dafür engagieren. Dieses Engagement gilt es besonders zu beachten und zu würdigen."

Dieses Zitat könnte vom Fachverband Werte und Normen (W+N) stammen. Ist es aber diesmal nicht. Es stammt aus der Feder unseres niedersächsischen Kultusministers Dr. Bernd Althusmann (SVBl 9/2010, S. 315f). Solange das Kultusministerium seine Position – auf die Sarrazin-Provokation und Mangelnde-Integration(s)-Feststellung folgend – nicht mit Fakten füllt, bleiben diese wohlklingenden Worte nichts anderes als eine Sprechblase.

15 Jahre Fachverband W+N, das ist mal wieder ein Zeitpunkt, um zurückzublicken, Geschehenes zu analysieren und zu reflektieren. Aber vor allen Dingen ist es ein Zeitpunkt um die viele Arbeit, die bis heute geleistet worden ist, zu würdigen.

Danken möchte ich ganz besonders meiner Stellvertreterin Angelika Seyfert für ihr unermüdliches Engagement, ohne sie wäre der Fachverband nicht das, was er heute ist. Danke auch den Vorstandsmitgliedern Elisabeth Flebbe, Stefanie Wölk und Elke Nimbach für ihre zuverlässig geleistete Arbeit und die harmonische Zusammenarbeit.

Zum geschichtlichen Background des Faches W+N

Wer in Deutschland mit Sachverstand von interreligiöser Erziehung sprechen will, kommt nicht umhin, die älteste schulische religionskundliche Tradition, nicht nur Deutschlands, sondern Europas, zu nennen, den aus dem Religionskunde-Unterricht erwachsenen Unterricht »Werte und Normen« in Niedersachsen. Dazu sei in Erinnerung gerufen: 1970 wurde das Unterrichtsfach Religionskunde aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Freireligiösen Gemeinden Niedersachsens und dem Land Niedersachsen eingeführt. Dieser Staatsvertrag ging später auf die Freien Humanisten Niedersachsens, heute Humanistischer Verband Niedersachsen, über. 1974 forderten die Kirchen einen Ersatz für die sog, Religionsflüchtlinge, das Unterrichtsfach W+N. So gab es nun zwei Ersatzfächer zu Religion. 1993 legte man beide Ersatzfächer zusammen unter dem Namen W+N. Der religionskundliche Anteil wurde in das Fach aufgenommen.

W+N ist das einzige Unterrichtsfach, dass im NSchG definiert wird. Die drei Bezugswissenschaften Religionswissenschaft, Gesellschaftswissenschaften und Philosophie lassen sich eindeutig davon ableiten. Im Gegensatz zum Religionsunterricht trägt der Staat in diesem Unterrichtsfach die alleinige Verantwortung. Um die Religions- und Gewissensfreiheit (gem. GG Art.4 Abs.1)1 zu gewährleisten, ist er – anders als der Religionsunterricht - zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet. Für die Kirchen ist dies ein Problem, weil sie durch den W+N-Unterricht (W+N-U) nicht mehr das religiöse Monopol in den Schulen haben. Die Behinderungen, die W+N ist seiner Ausgestaltung im Laufe der Jahrzehnte erfahren musste, sind auf diesen Tatbestand zurückzuführen.

Die Gründung des Fachverbandes 1995 war eine Reaktion auf die desolate Situation des Faches W+N und die seit Jahrzehnten hoffnungslose Perspektive ausgebildeter Werte und Normen-Lehrkräfte mit Hauptfach. Das Fach W+N wurde in den offiziellen, vom MK herausgegebenen Stundentafeln der einzelnen Schulformen neben Religion nicht aufgeführt. Es gab keine Ausschreibung für Planstellen für Religionskunde- oder Werte und Normen-Lehrkräfte mit diesem Hauptfach. Das Fach existierte quasi nicht und die, die darin ausgebildet wurden, existierten auch nicht. In ihren Zeugnissen wurde ihnen "Religionskunde" bescheinigt, ein Unterrichtsfach, dass es schon damals seit zwei Jahren nicht mehr gab. Es herrschte ein für die Betroffenen "rechtliches Chaos" und Hoffnungslosigkeit.

Was wir damals nicht wussten, war, dass das kein Zufall war. Was wir damals auch nicht wussten, war, dass fast alle Entscheidungsträger für Werte und Normen-Angelegenheiten in der Bezirksregierung und im Kultusministerium, wenn nicht sie selber, so doch zumindest ihre Ehefrauen in hohen kirchlichen Ämtern zu finden sind und gleichzeitig für RU und W+N zuständig sind.

"W+N-U ist der Spielball kirchlicher Interessen." Diesen Titel erhielt denn auch eine Radiosendung, bei der ich die Ehre hatte neben dem damaligen Kultusminister Rolf Wernstedt, dem Landessprecher der Freien Humanisten, Jürgen Gerdes, dem Kläger gegen die Pflichtteilnahme am Ersatzfach zu Religion, Johann Albrecht Haupt, mitwirken zu dürfen. Wir haben in den letzten fünfzehn Jahren sehr viel lernen müssen über die kirchenpolitischen Hintergründe der Verhinderung der Ausgestaltung des Unterrichtsfaches W+N. Wir haben auch die bittere Erfahrung machen müssen, dass W+N bis dahin keine Lobby hatte. Die haben wir politisch erstmalig erst durch unsere zweite Petition durch die Fraktion der Grünen und der SPD-Fraktion erhalten.

Nach vielen mühseligen und vergeblichen Versuchen, auf mündlichem und schriftlichem Wege eine Verbesserung von Seiten der oberen Schulbehörden zu erzielen, entschieden wir uns 1997 für eine erste Petition an den Nds. Landtag, in der wir gemäß NSchG die Aufführung des Unterrichtsfaches W+N in die Stundentafeln aller Schulformen forderten. Obwohl die Petition unverbindlich beantwortet wurde, wurde unsere Forderung bereits vier Wochen später erfüllt. Nach 23 Jahren wurde W+N erstmals gemäß NSchG neben Religion aufgeführt. Das war der Beginn der offiziellen Existenz des Unterrichtsfaches W+N, den wir als kleiner Fachverband durchgesetzt haben und auf den wir stolz sein können.

1997 war auch das Jahr, in dem Johann Albrecht Haupt vor dem Verwaltungsgericht Hannover dagegen klagte, dass sein konfessionsloser Sohn an einem Ersatzunterricht zum Religionsunterricht teilnehmen soll. Wobei die Klage nicht gegen den W+N-U gerichtet war; sondern es ging um das Prinzip einer Ersatzhandlung. Das Gericht stellte eindeutig eine Vernachlässigung des Unterrichts W+N durch das Land Niedersachsen fest. Die Rechtssache "Haupt" wurde an das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung weitergereicht, bei dem sie aus "formalen" Gründen nicht angenommen wurde. 1998 klagte Prof. Johannes Neumann aus Baden-Württemberg ebenfalls mit Erfolg und scheiterte ebenfalls aus "formalen" Gründen dann beim Bundesverfassungsgericht. Zumindest verlangt das Bundesverwaltungsgericht Berlin die "curriculare Gleichwertigkeit von Religion und Ethik" und betont, dass "eine Gleichbewertung der Fächer Ethik und Religion auch in ihrer tatsächlichen Ausgestaltung geboten ist." (BVerwG 6C11.97 vom 17.06.1998. S. 20) Dieses Urteil ist jetzt 12 Jahre her und bis heute noch immer nicht vollständig umgesetzt.

Was haben wir bisher getan, was wurde erreicht? Wo soll es lang gehen?

Es füllt mehrere Ordner. Alles können wir hier nicht nennen. Aber einiges sei hier noch genannt:

Wir haben seit einigen Jahren eine Homepage über die etliche Kontakte zustande gekommen sind. Dafür möchte ich meinem Sohn Dennis Hasselmann recht herzlich danken, denn er hat sie eingerichtet, gestaltet und er macht den gesamten Service für uns.

Vor allem durch die Teilnahme an speziellen Kongressen und Tagungen haben wir ein gutes Netzwerk an Kontakten bundesweit aufgebaut. Dank moderner Kommunikationstechnik, sprich Email, tauschen wir regelmäßig Informationen mit anderen Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen aus. Wir sind auf vielen Tagungen, die unsere Thematik betreffen, vertreten. Kontakt haben wir zum Bundesverband Ethik und den Landesverbänden.

Ich habe seit 1997 mehrfach Gelegenheit gehabt über das Unterrichtsfach W+N zu publizieren und etliche Vorträge zu halten. Mittlerweile ist das "exotische" Unterrichtsfach W+N bundesweit nicht mehr unbekannt und wird auch von offiziellen Stellen neben den Ethikfächern genannt.

Wir haben Faltblätter und Plakate als Werbung drucken und verteilen lassen.

Nicht vergessen zu erwähnen sollten wir auch unsere kleine, aber feine Zeitschrift W+N, die wir seit nunmehr 9 Jahren herausgeben und über die wir bisher viele positive Rückmeldungen erhalten haben. Es ist unser Sprachrohr und bundesweit verbreitet.

Wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Petitionen beim Niedersächsischen Landtag eingereicht. Manche unserer Petitionen waren erfolgreich, manche nicht.

Erreicht haben wir, dass die Rahmenrichtlinien für die Sekundarstufe II mittlerweile veröffentlicht wurden, die im übrigen sehr lobenswert sind. Es gibt endlich die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPAs), die wir zwar heftig wegen des einseitigen philosophischen Schwerpunkts kritisiert haben, aber nun kann zumindest W+N endlich als Abiturfach stattfinden – allerdings nur bei den Schulen, die einen Antrag gestellt haben und dieser vom Kultusministerium genehmigt wurde.

Wie wir von einem Studierenden der Universität Göttingen erfahren haben, ist nun dort in den neuen Studiengängen die Bezugswissenschaft nicht mehr Theologie, sondern Religionswissenschaft.

Der Fachverband W+N ist in verschiedene Anhörungsverfahren einbezogen worden, u.a. zum Erlassentwurf "Organisatorische Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen".

Für die Erfüllung der anderen Forderungen werden wir uns weiterhin einsetzen.

Eines lässt sich schon jetzt feststellen: Grundschuleltern beklagen sich bei uns immer häufiger über eine Nichtbeschulung oder unzureichende Betreuung ihrer konfessionslosen bzw. nichtchristlichen Kinder. Die Eltern vertreten den Standpunkt, dass ihre Kinder gegenüber den Kindern, die am Religionsunterricht teilnehmen, gemäß Grundgesetz Artikel 3 benachteiligt werden und fordern einen Werte und Normen-Unterricht ab 1. Schuljahr in der Grundschule. Es wird wohl nicht mehr lange dauern bis die oberen Schulbehörden darauf reagieren müssen. Der Landeselternrat und der Humanistische Verband Niedersachsen, von uns um ihre Position gebeten, hüllen sich in Schweigen.

Die Erziehung von Heranwachsenden - getrennt nach Religionen - ist eine Erziehung hin zu Parallelwelten, eine Erziehung zu einem Leben nebeneinander. Wobei anzumerken ist, dass bei den Heranwachsenden selbst elementare Grundkenntnisse über andere Kulturen und Religionen nicht vorhanden sind, und oft nicht einmal über die eigene. Sogar die Kirchen, jüdische Gemeinden und islamische Verbände sprechen mittlerweile von religiösem und kulturellem Analphabetismus. Das zeigt doch, dass hier dringend etwas geändert werden muss.

Während der RU auf die Homogenität der Schülerschaft abgestimmt ist, ist der W+N-U für die Heterogenität zuständig. Die Trennung der SchülerInnen nach Konfessionen ohne integrierenden Unterricht widerspricht zudem dem Bildungsauftrag (§ 2 NSchG).

Nur eine gemeinsame Erziehung von Heranwachsenden verschiedener Religionen und Kulturen ist eine Erziehung zu einem Leben miteinander.

Die komplexen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können nur von Menschen bewältigt werden, die in weltweiten Zusammenhängen denken. Dafür brauchen wir eine Bildungspolitik von der alle Schülerinnen und Schüler profitieren können. Deshalb müssen bereits bei Kindern und Jugendlichen Einstellungen und Werte wie weltweite Solidarität, Frieden, Toleranz, soziale Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein gefördert werden und die Fähigkeit, diese Werte in ihrem Leben umzusetzen.

Wir wollen als Fachverband einen Unterricht W+N für alle SchülerInnen als Pflichtunterricht und liegen laut jüngster Umfrage durch den Spiegel auf einer Linie mit Zweidrittel der Bundesdeutschen, die ebenfalls ein solches Pflichtwertefach wünschen.

Deswegen unterstützten wir die Berliner Entscheidung für einen Ethikpflichtunterricht gemeinsam mit dem Bundesverband Ethik.

Die unbefriedigende Situation der Werteerziehung in der Bundesrepublik krankt an der Ersatzfachkonstruktion zum Religionsunterricht. Innen- und Außenpolitik lassen sich auch nicht alternativ wählen. Gleiches gilt für die Beziehung zwischen beiden Fächern.

Interkulturelle Bildung ist die Basiskompetenz des 21. Jahrhunderts. Das Zusammenleben wird zu einer Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Wir müssen uns keine Sorgen darüber machen, dass Werteerziehung in der nächsten Zeit als überholt gilt: Ob Bilanzfälschungen, heute "Bilanzkorrekturen" oder "–verschönerungen" genannt, ob Korruption, Verbreitung von Unwahrheiten, Gewalt, Terrorismus, Rechtsextremismus, Menschenrechtsverletzungen, Erziehungskapitulation der Eltern, gesellschaftliche Entgleisungen, Frauenbilder in den Religionen und Kulturen, Auswirkungen der Massenarbeitslosigkeit usw. – wir stehen mit den Themen des W+N-Unterrichts voll im Leben. Seid unbesorgt! Aber vergesst nicht für dieses Unterrichtsfach auch zu werben, denn viele wissen nicht, was dieses Fach zu leisten vermag!


Dr. Christel Hasselmann ist Religionswissenschaftlerin, Studienrätin und Vorsitzende des Fachverbandes Werte und Normen in Niedersachsen e.V.