Petition an den Niedersächsischen Landtag

Garbsen, den 07.10.2008

Petitionsnachtrag 2
betreffend Petition 00246/04/16
Pflichtunterrricht Werte und Normen ab 1. Schuljahr

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dinkla, 

es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass die Erteilung des Religionsunterrichts im Sinne von Art. 7 GG und § 124 ff NSchG bei der Einrichtung eines Pflichtfaches Werte und Normen in keiner Weise betroffen ist. Die Existenz des Religionsunterrichts wird von der Einrichtung eines Pflichtfaches Werte und Normen in keiner Weise berührt.

Gemäß NSchG § 128 Abs. 1 gibt es in Niedersachsen zwei Ersatzfächer zum Religionsunterricht: das Unterrichtsfach Werte und Normen und das Unterrichtsfach Philosophie. Das Fach Philosophie ist als Ersatzfach zu Religion in der Oberstufe eingerichtet. In den neuen Verwaltungsvorschriften ist das Fach Philosophie auch bereits in der Sekundarstufe I (durch eine Fußnote) eingeführt.

Deswegen ist es für die Existenz des Religionsunterrichts irrelevant, wenn eines der beiden Ersatzfächer, hier Werte und Normen, entfallen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christel Hasselmann
Vorsitzende des Fachverbandes Werte und Normen in Niedersachsen e.V.